Vertragsrecht

Das allgemeine Vertragsrecht enthält Regelungen, die für alle Vertragsarten im Zivilrecht innerhalb und außerhalb des BGB gelten, wenn keine spezielleren Regelungen existieren. Damit gelten seine Regelungen beispielsweise für den klassischen Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Mietvertrag.

Ebenso gilt das allgemeine Vertragsrecht aber auch für Optionsverträge oder Lizenzverträge in anderen Rechtsgebieten (bspw. Markenrecht, Patentrecht oder Urheberrecht) oder für Vertragstypen, die nicht gesetzlich geregelt sind, wie z. B. den Franchisevertrag, Cateringvertrag, den Leasingvertrag oder
einen Fitnessstudiovertrag.